Die Mitgliedsbeiträge

Die folgenden Mitgliedsbeiträge zum Hauptverein gelten aufgrund Beschluss der Delegiertenversammlung

vom 23. 04. 2010 ab Januar 2010.

 Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge; Beitragsänderungen werden erst mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.
 Das gilt auch bei Erreichen des Seniorenalters, d.h. der ermäßigte Beitrag wird erst ab dem folgenden Jahr wirksam.
 Die Mitgliedbeiträge  und die Abteilungsbeiträge werden in der Regel im Februar des laufenden Jahres gebührenfrei per
 Banklastschrift eingezogen.
 Die Abteilungsbeiträge werden durch Beschluss der Abteilungen festgelegt.

Zielgruppe

Einzelmitgliedschaft:

Jahresbeitrag

 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (LJ)

 40,00 €

Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ

40,00 €

In Ausbildung Befindliche – gegen Nachweis – bis zum vollendeten 25. LJ 60,00 €
Erwachsene bis zum vollendeten 65. LJ

100,00 € 

Senioren ab dem vollendeten 65. LJ

 55,00 €

 

 

 Familienmitgliedschaft:  
 Ehepaare oder Lebenspartner 140,00 €
 Kinder und Jugendliche oder in Ausbildung Befindliche im Haushalt der Eltern oder Lebenspartner, wenn
 mindestens ein Elternteil Mitglied ist
Frei
 Kinder und Jugendliche oder in Ausbildung Befindliche im Haushalt einer/eines alleinerziehenden Mitglieds Frei
 Seniorenehepaare oder Lebenspartner, wenn ein Partner das 65. LJ vollendet hat 95,00 €
 Seniorenehepaare oder Lebenspartner, wenn beide Partner das 65. LJ vollendet haben 75,00 €
   
 Passive Mitgliedschaft  
 Persönliche passive Mitgliedschaft (incl. Bezug der Vereinszeitung) 33,00 €
 
 Die Geschäftsstelle ist unverzüglich zu benachrichtigen:

 Bei Adressenänderungen 
 Bei Änderungen der Kontoverbindung
 Beitragsrelevanten Änderungen des Personenstandes

Auf begründeten Antrag hin kann das Präsidium Beiträge ermäßigen

Die Sonderbeiträge finden sie bei den einzelnen Abteilungen.

Den Mitgliedsantrag können Sie hier als PDF - Datei downloaden.
Mitgliedsantrag downloaden