Aufruf zur Komplettierung der Schießübungen

31. Oktober 2019

Letzte Gelegenheit bis zur Eröffnung des Jahresend- und Königsschießens

Bis zum 11.11. (Sportpistole) und 14.11. (Luftpistole, Luftgewehr) hat jeder Sportschütze nochmal in diesem Jahr die Gelegenheit, die vorgeschriebene Anzahl seiner Übungen zu vervollständigen. In jeder Disziplin und mit jeder Waffe sollen bisher laut Abteilungsbeschluß innerhalb des Schießjahres mindestens 10 Übungen geschossen werden.

Besonders Schützen mit meldepflichtigen Sportwaffen müssen das regelmäßige Training damit nachweisen.

Im Hinblick auf den auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zu Verschärfung des Waffenrechts werden die Anforderungen an den Sportschützen zukünftig nochmals drastisch erhöht: Es muß - wenn dieses Gesetz durchgeht - nachgewiesen werden, dass der Sportschütze mit jeder seiner Waffen einmal in jedem Monat oder 18-mal im Jahr trainiert hat.

Das wird manche von uns hart treffen!

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